Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

MrE @, Donnerstag, 19.01.2012 (vor 4479 Tagen) @ Alfred

danke für die Infos

"Wohnung im Sinne des Melderechts ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird."

also nach dieser Definition ist das Zimmer eine Wohnung. Aber in diesem Jahr werde ich mich nicht hauptsächlich dort aufhalten, weils ab August auf See geht. Das fällt also in die in der Beschreibung genannte Grauzone. Wenn das nicht näher überprüft wird, wo mein "Lebensschwerpunkt" liegt, dann könnte ich mir quasi aussuchen, wo der Haupt und wo der Nebenwohnsitz ist.
Dann ist nur die Frage, ob die Postanschrift für die Krankenkasse, Bank usw auch geändert werden muss, weil die Post hier im Wohnheim nur Wöchentlich ausgegeben wird, wäre das blöd.

Und noch was, Ist das rechtlich korrekt, wenn ich so alle 4 bis 5 Wochen nach Hause fahre und mich so nicht mehr als 2 monate am Stück in Mecklenbug-Vorpommern aufhalte und dann die Wohnung nicht an oder um melde>

MfG,

MrE


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