Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

Alfred @, Samstag, 21.01.2012 (vor 4471 Tagen) @ MrE

Anstelle des Mietvertrages müsste eine formlose, aktuelle Bestätigung des Vermieters ausreichen. Bei Registrierung mit Hauptwohnung wird nach dem Ausbildungsvertrag wohl nicht gefragt. Zumindest gäbe es dafür keinen Anlass.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion