Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

Alfred @, Samstag, 21.01.2012 (vor 4723 Tagen) @ MrE

Anstelle des Mietvertrages müsste eine formlose, aktuelle Bestätigung des Vermieters ausreichen. Bei Registrierung mit Hauptwohnung wird nach dem Ausbildungsvertrag wohl nicht gefragt. Zumindest gäbe es dafür keinen Anlass.


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