Aktuelle Wohnungsdefinition der Stadt Rostock 2012

Alfred @, Freitag, 20.01.2012 (vor 4754 Tagen) @ MrE

» Den Hauptwohnsitz in Rostock zu melden wäre in sofern unpraktisch, ...
Mag ja unpraktisch sein, ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Du Dich in HRO mit Nebenwohnung registrieren lassen will, musst Du
- dafür plausible Gründe (im Sinne des Melderechts) anführen und
- damit rechnen, zur ZWSt herangezogen zu werden.

» Und ist es richtig, dass mein Wohnheimsbetreiber nach §26 und §27 LMG-Mecklenburg-Vorpommern ...Meldescheine ...
Nicht richtig. Ein Wohnheim ist kein „Beherbergungsbetrieb" für vorübergehende Unterbringung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion