Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer
» Die Satzung schließt wie häufig üblich, sogar Wohnwagen ein, somit fällt die Laube unter die Besteuerung.
Nein deswegen nicht, denn eine Laube ist im bürgerlich-rechtlichen Verständnis keine Wohnung und schon gar kein
Wohnwagen. Was eine Wohnung ist, steht nicht in der Satzung. Das sollte man ausnutzen
» Ich habe ein Urteil gefunden, wo in zumutbarer Nähe Trinkwasser vorhanden sein muss, ...
Richtig, aber nicht nur das. Gem. ständiger Rechtsprechung des OVG Land Sachsen-Anhalt reicht es aus, wenn z.B. Kochgelegenheit, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Stromversorgung, Heizung „in vertretbarer Nähe“ vorhanden sind. Wenn das nicht der Fall ist, ist der umbaute Raum keine Wohnung "im Sinne des ZWStR". Selbst dann nicht, wenn er zum Wohnen oder Schlafen genutzt würde.
» ... nicht die Möglichkeit, mich dorthin umzumelden, ist das ein Kriterium für den Widerspruch>
Die Möglichkeit bestünde durchaus. Aber im Widerspruch solltest Du klarstellen, dass Du nicht über eine Hauptwohnung verfügst und schon deswegen keine Zweitwohnung innehaben kannst.
» ... 2 Euro Jahresrohmiete festgelegt,
D.h.: Eine Steuer von 20 Cent pro Jahr> Statt eines Widerspruchs könnte wohl eine entsprechende ärztliche Untersuchung der Verantwortlichen (für den Bescheid im Besonderen und die Satzung im Allgemeinen) angebrachter sein. Aber widersprechen kann man jedem benachteiligendem Verwaltungsakt.
» ... einen Anwalt den Widerspruch schreiben zu lassen ...
Für diesen Streitwert wird so schnell kein Anwalt arbeiten. Zumindest den Widerspruch kannst Du noch selbst schreiben. Je nachdem, was die Stadt dann veranstaltet, muss man weiterersehen.
Vor Gericht müsste die Stadt eigentlich den kürzeren ziehen.
Die Rechtmäßigkeit der Satzung solltest Du im Widerspruch auch in Frage stellen. Der gesamt § 5 der Satzung ist Schrott, aber da genügt es vorerst, wenn Du anführst, dass die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer (Abs. 2) aus beruflichen Gründen oder aus Gründen der Berufsausbildung zur Nichtigkeit der Satzung führt(BVerfG von 1983). Auch den Steuermaßstab sollte man hinterfragen.
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gabrielschlumpf,
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