Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer

gabrielschlumpf @, Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ Alfred

» Kleine Ergänzung
» » Der Betrag wurde einfach festgelegt - fertig.
» » Der Wortlaut der Festlegung ist genau so: "Der Stadtrat der Stadt
» Mansfeld beschließt, die übliche Miete(Jahresrohmiete) laut § 6 Abs. 3 der
» Satzung über die Erhebung einer Zweitwohhnungssteuer in der Stadt Mansfeld
» auf 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festzusetzen."
» Ob ein derartiger Beschluss mit der Satzung im Besonderen und dem
» Willkürverbot im Allgemeinen in Einklang zu bringen ist, könnte man durch
» ein Gericht auch mal prüfen lassen. Ausgehen könne man dabei von
» - VG Potsdam Urteil vom 19.09.2011 - 10 K 1548/06
» das für eine Anfechtung gute Argumente bringt.

@ Alfred, ich habe gerade geschaut, das Urteil hatte ich mir bereits ausgedruckt und in meine Unterlagen gelegt und ist schon von mir ein das Schreiben eingearbeitet. Danke für den Hinweis, dann weis ich dass ich damit richtig gelegen habe.


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