Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer

gabrielschlumpf @, Sonntag, 25.03.2012 (vor 4674 Tagen) @ gabrielschlumpf

Ich habe noch mal eine Frage:
Entweder war der Zettel bei uns vergessen, da ich die Widersprüche ja auch für unsere Nachbarns schreibe, ist mir ein Zettel aufgefallen, der dem Steuerbescheid beigefügt war:

"Sofern bereits Erläuterungen zum Sachverhalt auf dem Fragebogen von Ihnen gemacht wurden, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass diese nicht als Widerspruch zum jetzt Ihnen zugegangen Bescheid gewertet werden können.
Sollten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen wollen, so ist dieser, wie in der Rechtsbehelfsbelehrung ersichtlich, in der angebenen Frist ab Zugang des Bescheides gesondert einzureichen."

Kann man dagegen noch was machen. Ich finde es eine Unverschämtheit, einen Fragebogen zuzusenden, aber überhaupt nicht auszuwerten. Da hätte man doch gleich die Bescheide zusenden können. Gibt es da irgendeine Versäumnispflicht, Sorgfaltspflicht die man der Stadt damit vorwerfen kann, vielleicht ein Dienstaufsichtbeschwerde an die Dienstaufsicht das Landesverwaltungsamt bei uns>
Danke für Eure Hilfe.


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