Trinkwasser Kriterium für Zweitwohnsteuer

Alfred @, Mittwoch, 21.03.2012 (vor 4678 Tagen) @ gabrielschlumpf

Kleine Ergänzung
» Der Betrag wurde einfach festgelegt - fertig.
» Der Wortlaut der Festlegung ist genau so: "Der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschließt, die übliche Miete(Jahresrohmiete) laut § 6 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohhnungssteuer in der Stadt Mansfeld auf 2,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich festzusetzen."
Ob ein derartiger Beschluss mit der Satzung im Besonderen und dem Willkürverbot im Allgemeinen in Einklang zu bringen ist, könnte man durch ein Gericht auch mal prüfen lassen. Ausgehen könne man dabei von
- VG Potsdam Urteil vom 19.09.2011 - 10 K 1548/06
das für eine Anfechtung gute Argumente bringt.


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