Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer

Klaus_S @, Freitag, 26.10.2012 (vor 4446 Tagen) @ Roland

Ich bin Vater von zwei Kindern (3 und 10 J.), habe meinen Hauptwohnsitz in Süddeutschland, mein Arbeitsplatz ist in der Schweiz. Meine kommende Ex-Frau ist mit den Kindern von Österreich nach Münster gezogen (weil sie dort an der Universität eine Stelle bekommen hat). Nunmehr bin ich gezwungen als sorgeberechtigter bald geschiedener Vater seit 1.2. 2012 jedes zweite Wochenende nach Münster zu fahren / fliegen, damit ich meine Kinder treffen kann und meinen väterlichen resp. familiären Aufgaben nachkommen kann. Hierzu habe ich mir im Untermietverhältnis eine Wohnung nehmen müssen. Andernfalls müsste ich mit den Kindern ins Hotel gehen. Wäre dies im Sinne des Gesetzgebers>
Die Stadt Münster hat mir nun - ohne auf meine Argumentation einzugehen, dass doch nicht besteuert werden könne, wenn ein Vater seinen familiären Aufgaben nachkomme, einen Zweitwohnungssteuerbescheid erlassen. Ich beabsichtige dagegen Klage einzureichen und diesen Fall letztinstanzlich klären zu lassen.
Nun meine Fragen:
1. Hat sich hier inzwischen etwas auf dem Instanzenweg ergeben>
2. Kennt jemand entsprechende juristische Expertise, die hilfreich wäre>
3.Den Beiträgen hier würde ich entnehmen, es könnte auch noch wichtig werden, dass die Kinder auch in meiner Wohnung gemeldet sind>

Besten Dank für Eure Hinweise.


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