Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer
Ob die Kämmereien der jeweiligen Städte die weise Einsicht haben, dass der oben geschilderte Fall dem Schutz zumindest der Familie unterfällt, wenn schon die Ehe gescheitert und geschieden ist, wage ich nicht zu beurteilen. Gerichtlich entschieden wurde die Frage bisher nicht, soweit ich den Überblick habe.
Ich würde den Versuch machen, diesen Verstoß der Satzung oder der Satzungsanwendung gegen Art. 6 Abs. 1 GG darzulegen. Da könnten einem bestimmt viele Argumente dafür einfallen. Ich hatte so einen Fall bisher noch nicht, fände es aber nett, wenn jemand diese Variante mal zu einer Entscheidung brächte. Chancenlos finde ich sie nicht.
gesamter Thread:
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Roland,
29.01.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - Yvonne Winkler, 29.01.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - LionelHutz, 29.01.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Alfred,
29.01.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Roland,
02.02.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - LionelHutz, 02.02.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Roland,
02.02.2010
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Klaus_S,
26.10.2012
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - Alfred, 27.10.2012
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer -
Kommunalfreund,
28.10.2012
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - Alfred, 28.10.2012
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - Alfred, 01.11.2012
- Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer - Himbim13, 27.10.2012