Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer
Meiner Meinung nach kannst Du auf die Antwort des Justizministeriums getrost verzichten.
Erste Regel für den Rechtsweg: Frist nicht versäumen!
Der Schutzbereich des Art. 6 GG ergibt sich aus der Vorschrift selbst. Ob in diesen Schutzbereich im Einzelfall eingegriffen wird, entscheiden die Gerichte. Die Meinung des BMJ ist dafür erstmal völlig irrelevant, zumal in Bezug auf die ZwSt kein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Kommunen besteht.
Das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder sowie der Anspruch der Kinder auf Erziehung durch ihre Eltern ergibt sich unmittelbar aus Art. 6 Abs. 2 GG. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern jemals verheiratet waren oder nicht. Diese Rechte haben in der Verfassung einen sehr hohen Rang und können nicht beliebig eingeschränkt werden.
Die in Deinem Fall entscheidende Frage ist, ob durch die Erhebung einer ZwSt diese Rechte eingeschränkt werden und ob darin eine unzulässige Diskriminierung Eurer Familie zu sehen ist.
Die von Dir angeführte Entscheidung des BVerfG trifft nach meiner Erinnerung zu diesen Fragen keinerlei Aussage.
Juristisch wird Dein Fall dadurch aber gerade interessant.
Eine Argumentation sollte meiner Ansicht nach schwerpunktmäßig die Diskriminierung darlegen.
Hier entsteht auf meinen ersten Blick aber ein Problem:
Die Nebenwohnung am Ort Deiner Praxis ist nicht wie Du es darstellst einer rein rechtlichen Formalie geschuldet (Dann wäre tatsächlich zumindest eine Parallele zu der BVerfG-Entscheidung gegeben). Die Residenzpflicht eines Arztes besteht zum Wohle seiner Patienten.
Es dürfte nicht darum gehen, lediglich formal einen Meldestatus in der Nähe der Praxis zu haben, sondern für die Patienten tatsächlich in kurzer Zeit verfügbar zu sein.
Meiner Vermutung nach bist Du durch die Residenzpflicht verpflichtet, Dich vorwiegend in der Nähe Deiner Praxis aufzuhalten, nicht aber eine Nebenwohnung dort inne zu haben.
Da ich davon ausgehe, dass Du Deinen Verpflichtungen als Arzt genau so wie Deinen Verpflichtungen als Vater nachkommst, solltest Du überlegen, ob gegebenenfalls eine Korrektur des Melderegisters notwendig ist.
Um gegebenenfalls eine Diskriminierung Deiner Familie schlüssig darlegen zu können, wird man sich zunächst detailliert mit der Residenzpflicht auseinandersetzen müssen.
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Roland,
29.01.2010
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29.01.2010
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Roland,
02.02.2010
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