Schutz von Ehe u Familie - Zweitwohnungssteuer
» 3.Den Beiträgen hier würde ich entnehmen, es könnte auch noch wichtig werden, dass die Kinder auch in meiner Wohnung gemeldet sind>
Dazu gilt das Melderecht: Wenn die Kinder (auch) bei Dir wohnen (was ja wohl der Fall ist), müssen sie mit Nebenwohnung registriert sein.
Zum Rest muss ich länger nachdenken. Auf jeden Fall: Fristen besachten.
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Roland,
29.01.2010
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Alfred,
29.01.2010
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02.02.2010
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Roland,
02.02.2010
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Klaus_S,
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Kommunalfreund,
28.10.2012
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