News: ZWS auch von Studenten

anja @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6412 Tagen) @ Christian

Schade, dass keiner die Ausdauer hat, den Rechtsweg bis zum bitteren Ende zu bestreiten. Aber leider geht es ja immer um so geringe Beträge, dass es nicht wirklich lohnt.

Ich habe gerade juris nach dem Thema Zweitwohnungsteuer für Studenten durchforstet und musste leider feststellen, dass die hM damit kein großes Problem hat.

Allerdings habe ich eines. In diesem Fall mit der Stadt Rostock. Diese hatte zweitwohnsitzlich gemeldeten Studenten versprochen, dass sie nicht unter die ZwSt fallen - zumindest wenn sie im Studentenwohnheim wohnen. Im Jahre 2004 änderte die Behörde auf einmal ihre Verwaltungspraxis. Mag ja legitim sein. Doch ich frage mich, ob und inwieweit solch eine Änderung mit dem Gedanken der Rückwirkung / des Vertrauensschutzes kollidiert. Auch wenn die Versprechen von damals nicht schriftlich vorliegen (also nix mit § 38 LVwVfG), finde ich dies haarstreubend. Allerdings ist mir auch gewusst, dass es im Steuerrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht sehr weit her ist...

Kurz zu meinem Sachverhalt: Mein Freund war von 2000 bis 2004 (also bis zum Ende der wohnheimsfreundlichen Verwaltungspraxis) zweitwohnsitzlich in Rostock gemeldet. Gestern erreichte ihn eine Erklärungsbogen der Stadt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion