News: ZWS auch von Studenten

René ⌂ @, Mittwoch, 09.08.2006 (vor 6537 Tagen)

Die MV-Zeitung berichtete am 17.06., daß das Schweriner Verwaltungsgericht die Klagen von Rostocker Studenten gegen die Zweitwohnsitzsteuer zurückgewiesen hat.

Das Gericht empfand die Satzung für rechtmäßig, und stellte klar, daß die Anforderungen für einen Nebenwohnsitz nicht für den Hauptwohnsitz gelten - und widerspricht damit dem bekannten Lüneburger Urteil. Der Zweck, für den eine Nebenwohnung gehalten wird, spielt dabei keine Rolle.

Zudem wurde festgestellt, daß die Satzung nicht gegen das Sozialstaatprinzip verstößt, wenn in der Satzung keine Regelung über die Ermäßigung bzw. Befreiung für Studenten und Auszubildende (insbesondere BAfö(G)-Empfänger) enthalten ist. Stattdessen wurde auf die Vorschriften der Abgabenordnung verwiesen, nach denen die Behörden für Einzelfälle Billigkeitsentscheidungen vornehmen können.

Quelle: [link=http://mv-zeitung.de/modules.php>name=News&file=article&sid=12422]MV-Zeitung[/link], Aktenzeichen: 3 A 1504/04 (und andere)


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