News: ZWS auch von Studenten

anja @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6825 Tagen) @ anja

Achso: Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist kommt man (denke ich) leider nicht weiter. Die Frist beträgt nach KAG MV 4 Jahre und beginnt gemäß § 170 II Nr 1 AO "spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist".

Das Subsumieren unter diesen herrlich umständlichen Satz überlasse ich jedem selbst.

Beste Grüße, Anja


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