News: ZWS auch von Studenten

Yvonne Winkler @, Freitag, 15.12.2006 (vor 6331 Tagen) @ stefanie

Hallo Anja und Stefanie,

bei der Verhandlung vor dem VG muss man nicht anwesend sein, es wird auch ohne verhandelt. Allerdings kann man auf die mündliche Diskussion dann keinen Einfluß nehmen.
Änderung der Verwaltungspraxis ist kein Fall von unechter oder echter Rückwirkung.
Solange die Satzung im Amtsblatt veröffentlicht ist, solange kann jeder sich über die Auswirkungen informieren.

Wenn man eine andere Entscheidung als die bisherige Rostocker Entscheidung haben will, muss man sich das Schweriner Urteil einmal genau durchlesen und genau da ansetzen, wo es schwach ist. In dem Verfahren scheint jedenfalls niemand den Knackpunkt (nach meiner Auffassung) richtig herausgearbeitet zu haben, weil das Gericht sich damit gar nicht befasst, sondern einfach davon ausgeht, dass es nur auf das Innehaben der Zweitwohnung ankommt, an das die Steuerpflicht geknüpft wird, ohne die Erstwohnung zu gewichten. Ob das rechtlich sauber konstruiert ist, wird auch in diesem Urteil nicht geprüft.

Gruß YW


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