News: ZWS auch von Studenten

stefanie @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 7256 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

soweit ich weiß muss man bei der Verhandlung ja nicht anwesend sein, meistens reicht die Anwesenheit seines Anwalts. Alles wesentliche ergibt sich doch sowieso aus den Schriftsätzen.

Für mich ist das allerdings kein Fall echter Rückwirkung, die Satzung lautete schon immer so, sie legen sie nur jetzt anders aus. Außerdem ist das mit dem Vertrauensschutz im Steuerrecht so eine Sache, allerdings ist die Zweitwohnungsteuer aber auch keine Steuer im eigentlichen Sinne.

Vielleicht bringt das Wälzen der dicken Bücher ja was, ich habe dafür momentan allerdings keine Zeit, drücke aber die Daumen, dass sich was findet.

Gruß,
Stefanie


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