News: ZWS auch von Studenten

stefanie @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6777 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

das kommt mir alles absolut bekannt vor. Ich bin auch von dieser neuen Praxis betroffen. Bei mir hatte sich Rostock schon Mitte des Jahres gemeldet. Ich habe in der Erklärung aber angegeben, dass ich keine Zweitwohnung hatte, weil ich kein eigenes Bad/Küche hatte. Bisher habe ich nichts mehr von denen gehört, aber das kann ja noch kommen. An mir werden die dann allerdings ihre wahre Freude haben. Ich schrecke bestimmt nicht vor dem Rechtsweg zurück, zur Not auch bis zur letzten Instanz und darüber hinaus (BVerfG). Ich hatte meine Hauptwohnung bei meinen Eltern und deshalb sehe ich nicht ein, Zweitwohnungsteuer zu zahlen.

Hierzu nur kurz warum: siehe das neue Urteil vom VG Weimar. Zwar steht in der Satzung von Weimar das Wort verfügen drin, allerdings setzt 'innehaben' wie es in der Rostocker Satzung steht auch Sachherrschaft, also Verfügungsgewalt voraus, die man über das Zimmer bei den Eltern nicht hat, somit keine Erst- und damit auch keine Zweitwohnung.

Das mit dem Vertrauensschutz ist so eine Sache und wird hier leider nicht weiterhelfen. Vor allem weil die Stadt ja jetzt alle anschreibt und sich damit offensichtlich nicht mehr an das hält was sie mal gesagt hat, somit hilft auch Art. 3 GG dahingehend nicht weiter. Außerdem gibts kein Recht im Unrecht, d.h. die Behörde muss sich nicht an eine Verwaltungspraxis halten, die sie ständig betrieben hat, wenn diese nicht rechtmäßig war. Weitere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes fallen mir jetzt nicht ein.

Gruß,
Stefanie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion