Stadt Halle

Alfred @, Freitag, 15.02.2013 (vor 4347 Tagen) @ T. Mohs

Verweigern geht schon gar nicht. Da hilft nur der Rechtsweg. Der beginnt mit dem Widerspruch. Ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Je nach Entscheidung der Stadt ist der nächste Schritt dann die Klage beim Verwaltungsgericht. Deswegen ist ein Widerspruch, ohne eine Klage ernsthaft ins Auge zu fassen, in den meisten Fällen sinnlos, denn vom Steuer- bis zum Widerspruchsbescheid ist die Stadt Herrin des Verfahrens und entscheidet nach ihrem Gutdünken (oder Unverständnis der Rechtslage).

Für eine konkrete Meinungsbildung zur Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids fehlen in Deinem all die nötigen Informationen. Allgemein gilt: Die Satzung der Stadt Halle ist nach rechtskräftigen Urteilen des VG Halle als nichtig eingestuft worden - keine gültige Grundlage für die Erhebung einer ZWWSt. Ob man sich dafür was kaufen kann, sei mal dahingestellt.


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