Stadt Halle
Verweigern geht schon gar nicht. Da hilft nur der Rechtsweg. Der beginnt mit dem Widerspruch. Ggf. zusätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung……..
Aber/oder never ending story…!
auf Kosten der Steuerzahler und Betroffenen. Was beweist, welche Ergebnisse durch beschreiten des Rechtsweges tatsächlich erzielt werden können. Was juckt diesen Herren, früher nannte man diese Herrschaften „Amtsträger“, dieses Urteil?! Diese können doch gar nicht wegen ihrem Unvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Weder Juristisch noch durch Kommunalwahlen. Das höchste deutsche Gericht stellt fest die Steuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die zuständigen Länderparlamente berufen sich auf das kommunale Selbstbestimmungsrecht. Und denen, die man ausnimmt nimmt, verweigert man das Recht sich mit demokratischen Mitteln (Kommunalwahl) zu wehren.
Was bleibt? Nachdem keine der zur Wahl stehenden Parteien bereit ist auch nur einen Schritt zurück zu gehen. Es besteht nur die Alternative 2013 bei der Bundestags- und vor allem dort, wo Landtagswahlen statt finden, sich der Stimme zu enthalten. Es würde zwar an der Situation nichts ändern, aber die eine oder andere Partei könnte vom hohen Ross fallen. 
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Yvonne Winkler,
07.12.2012
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Himbim13,
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Alfred,
22.02.2013