Stadt Halle

Alfred @, Freitag, 22.02.2013 (vor 4340 Tagen) @ Himbim13

Natürlich geht jede erfolgreiche Klage gegen einen rechtswidrigen Verwaltungsakt zu Lasten der Steuerzahler. Das ist aber noch lange kein Grund, eine rechtswidrige Abgabe klaglos zu entrichten und sich selbstbemitleidens in den Schmollwinkel zu verziehen.

Kleiner Hinweis am Rande:
Der Ursprung des Begriffs „Amtsträger“ mag in eine dunkle Zeit unserer Geschichte zurückweisen, er wird aber heute noch verwendet. Da hilft ein kurzer Blick in das Gesetz, z.B. § 11 StGB Abs. 1 Zffr. 2 und § 7 AO.


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