Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Alfred @, Mittwoch, 31.07.2013 (vor 3894 Tagen) @ Sestahlx

Wer Inhaber Deiner Nebenwohnung ist – ob Deine Freundin oder deren Eltern – kann ich nicht beurteilen.
Als Nachweis für das „Nutzen einer jederzeit widerufbaren Wohngelegenheit“ sollt der Stadt Darmstadt Deine Erklärung und die Bestätigung durch den Wohnungsinhaber genügen.


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