Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Montag, 09.09.2013 (vor 3894 Tagen) @ Sestahlx

Und der Brief von heute war wie folgt :

,,Sehr geehrter Herr XX , wir nehmen Bezug auf die abgegebene Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer vom 23.08.2013.
Nach dieser ist jede volljährige Person steuerpflichtig , die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet Darmstadt innehat(z.b Eigentümer/ Eigentümerin ,Mieterin /Mieter,Nutzungsberechtigter/Nutzungsberechtigte gem§3ZWSTS.)

Die Bemessungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer ist gemäß §4 ZWSTS der jährlicher Mietaufwand(Nettokaltmiete).
Die Steuer beträgt jährlich 10% der Bemessungsgrundlage (§5ZWSTS).

Für Wohnungen , die den Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen werden , ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen ,welche sich aus dem Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt ( §4 Abs.5 ZWSTS).
Somit sind sie , unten den von Ihnen gemachten Angaben , steuerpflichtig.


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