Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Freitag, 02.08.2013 (vor 3943 Tagen) @ Sestahlx
bearbeitet von Christian, Dienstag, 10.09.2013

Vermutlich ist Eigentümer der Richtige.
Aber erforderlich ist ggf. die Bestätigung vom Inhaber der Wohnung - also von dem, der die Verfügungsbefugnis und tatsächliche Verfügungsmacht hinsichtlich der Wohnung hat.
Das Wohnen ohne Nutzungsrecht ist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.


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