Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Montag, 09.09.2013 (vor 3905 Tagen) @ Sestahlx

Rein formal: Eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wäre nur erforderlich, wenn Du überhaupt zweitwohnungssteuerpflichtig wärst. Das bist Du aber nicht. Das muss man allerdings dem Komiker klarmachen, der Dir geantwortet hat.

Ich hoffe, Du hast noch keine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben (was Dir sachlich unmöglich wäre).

Von mir bekämen die eine grobe Antwort. Da ich aber den Wortlaut Deines Schreibens und des Antwortschreibens nicht kenne, solltest Du dem Bearbeiter folgenden Hinweis zuteil werden lassen.

Ausweislich der ZWStS der Stadt Darmstadt ist
- Gegenstand der Steuer das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet (§ 2 Abs. 1),
- eine Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf ... innehat (§ 2 Abs. 1),
- Steuerpflichtiger, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. (§ 3 Abs. 1).
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bin ich nicht Inhaber meiner Nebenwohnung und somit nicht steuerpflichtig.“


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