Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Montag, 09.09.2013 (vor 3905 Tagen) @ Sestahlx
bearbeitet von Christian, Dienstag, 10.09.2013

Lieber Alfred , heute kam eine Antwort zu dem mir verfassten Schreiben zurück ! Indem ich nicht von der Zwst befreit werde , da laut Darmstädter Amt: nicht nur Innehaber sondern auch Nutzungsberechtigte Steuerpflichtig sind ....gibt es noch eine Chance mich von der Steuer zu befreien ?


Ansonsten droht mir die jährliche Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage ! Und die Zweitwohnung ist im Haus der Eltern meiner Freundin ... Das wird richtig teuer !


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