Nur Verheiratete?

Christian1 @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 3627 Tagen)

Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."
Das mich, denn ich bin verheiratet und zahle in Köln diese Steuer für meine Zweitwohnung. Nach Auskunft der Stadtverwaltung und eines Rechtsanwalts zu Recht.
Was stimmt denn nun?


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