Nur Verheiratete?

Himbim13 @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Rebell

Es wirft doch die Frage auf, wie wurde dann diese Ausgabe von dem/n Herr/en oder der/den Dame/en dann weiter Einkommens mäßig behandelt? Wurde diese Ausgabe durch die Aufwandentschädigung gedeckt oder ggf. als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung bei der EST abgesetzt?
Nicht schlecht Herr Geißelbrecht. Wie heißt ein landläufiges Sprichwort:
"Wer an der Krippe sitzt der frisst, egal um welche Rasse es sich handelt".


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