Nur Verheiratete?

René ⌂ @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Christian1
bearbeitet von René, Freitag, 16.05.2014

"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."

Mancher Artikel muss halt schnell geschrieben werden. Gemäß eines Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichtes darf von einem Verheirateten, der eine Nebenwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten muss, keine Steuer genommen werden. Für die Sommerwohnung am See müssen auch Verheiratete zahlen.

Ebenso falsch ist die "andere Stadt". Es gibt sehr wenige Kommunen, die eine Befreiung von der Steuer vorsehen, wenn Haupt- und Nebenwohnung in der selben Stadt liegt, in der Regel wird man auch da zahlen müssen.


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