Nur Verheiratete?
Mancher Artikel muss halt schnell geschrieben wird.
Und das darf dann auf Kosten der Zuverlässigkeit gehen?
Was das eigentliche Thema angeht: Nun wissen wir nicht, ob der Fragesteller seine Wohnung aus beruflichen Gründen unterhält - was bei einer Aufwandsteuer ja eigentlich egal sein sollte. Richtig ist aber, dass in Köln auch der Verheiratete für seine beruflich bedingte Zweitwohnung die Steuer entrichtet, sofern es sich nicht um seine Erstwohnung (gem. BVerwG und wohl auch BVerfG) handelt.
Allerdings ist mir - gerade aus Köln - ein Fall bekannt, in dem ein verheirateter, nicht dauernd getrennt lebender Ruheständler für seine Nebenwohnung keine ZWSt zahlen muss, weil es sich tatsächlich um seine Erstwohnung handelt.
Wer in Köln seine Haupt- und Nebenwohnung hat, zahlt nur dann keine Zweitwohnungsteuer, wenn sich beide im gleichen Gebäude befinden
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Christian1,
14.05.2014
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Rebell,
14.05.2014
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Rebell,
14.05.2014
- Nur Verheiratete? - Himbim13, 14.05.2014
- Nur Verheiratete? - René, 14.05.2014
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Rebell,
14.05.2014
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René,
14.05.2014
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Alfred,
15.05.2014
- Nur Verheiratete? - Himbim13, 15.05.2014
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Alfred,
15.05.2014
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Rebell,
14.05.2014