Nur Verheiratete?

René ⌂ @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Rebell

Dass beurflich genutzt Zweitwohnung von Verheirateten nicht besteuert werden, ist keine Idee der Kommunalpolitiker, sondern das Bundesverfassungsgericht hat das explizit ausgeschlossen. Auf politischer Ebene haben manche Kommunen daraufhin die eingetragene Lebenspartnerschaft ebenso befreit - andernfalls wird die die nächste Klage nicht lange auf ssich warten lassen!


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