Nur Verheiratete?

Rebell @, Mittwoch, 14.05.2014 (vor 4007 Tagen) @ Christian1

Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."

Ach das haben doch diese Abgeordneten bisher gar nicht kapiert was das heitßt, denn wenn Gesetze verabscchiedet werden, da stimmt man einfach mit ja - so wie es die Fraktion vorschlägt- ohne zu wissen was das bedeutet! Es ist ganz einfach Hunde und Zweitwohnungsbesitzer sind unbeliebt, deshalb wird von beiden eine passender maßgeschneiderte Steuer erhoben!

Das mich, denn ich bin verheiratet und zahle in Köln diese Steuer für meine Zweitwohnung. Nach Auskunft der Stadtverwaltung und eines Rechtsanwalts zu Recht.

Vermutlich nutzt Du diese nicht als berufsbedingte erforderliche Zweitwohnung - ?

Was stimmt denn nun?

Solltes jedoch aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung nutzen, ja dann würde die gesetzliche Regelung gelten seit 2005 gültig "Schutz der Familie" und deshalb steuerfrei

Bei der Berichterstattung über parlamentarische Steuerhinterzieher tauchen in der Presse häufig die Sätze auf:
"Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Steuer. Sie wird für Unverheiratete erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung noch eine zweite Wohnung in einer anderen Stadt haben."

Noch besser ausgedrückt eine weitere Wohnung in einem anderen Gebäude als der Wohnung mit Erstwohnsitz. damit hat diese Stadt ein Druckmittel, und will erreichen, dass viele Menschen sich mit Erstwohnsitz anmelden, denn damit werden der Kommune beim kommunalen Finanzausgleich wesentlich höhere Einnahmen etw € 1000 pro Erstwohnbesitzer -
Hast diese nun verstanden ?

Nicht ausreichend kann erklärt werden weshalb denn z.B. in Berlin ein verheirateter Abgeordneter eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss und ein verheirater Abgeordneter keine Zwst zahlt.

Jüngst hat doch ein wütender Betroffener folgenden Vorwurf erhoben:

Von Berliner Stadt beschreibt man - diese Steuer sei wichtig wegen der Finanzierung der Infrastruktur, so da möchte ich nun wissen ist denn ein Unterschied wenn ich in den Kanal scheiße zwischen meine Dreck und dem von einem verheirateten ?

Diese Frage ist im Grund ordinär- bei genaauer Betrachtung gibts allerdings dazu keine juristische Widerlegung!"


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