Auch Landtagsabgeordnete Steuerhinterzieher!

Alfred @, Donnerstag, 05.06.2014 (vor 4023 Tagen) @ Rebell

Von „gönnen“ kann mir bei keine Rede sein – das ist eine der üblichen, gehässigen Unterstellungen.

Aber: Schutz der Familie? Der greift hier überhaupt nicht. Nach der Rechtsprechung des Bayer. VGH müsste H. seine Zweitwohnung in München aus beruflichen Gründen halten und sie überwiegend nutzen.


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