Auch Landtagsabgeordnete Steuerhinterzieher!

Himbim13 @, Donnerstag, 05.06.2014 (vor 4023 Tagen) @ Alfred

H. seine Zweitwohnung in München aus beruflichen Gründen halten und sie überwiegend nutzen.

Hier stellen sich doch nun die Fragen:
1.Hat er, als Präsident des FCB, die Wohnung aus Gründen seiner
beruflichen Tätigkeit gehabt: Ja Nein
2.Wäre er verpflichtet gewesen jeden Tag eine Strecke von ca. 100 km
zurückzulegen?
3.Fällt nun für die Dauer seiner Haftzeit seine berufliche Tätigkeit weg?
4.Muss er wegen der gesetzlichen Behinderung seine beruflicher Tätigkeit
nach zu gehen nun Zweitwohnungssteuer zahlen?
5.Nach den Vorschriften des Meldegesetzes sollen Inhaftierte ja nicht
am Sitz der Haftanstalt meldepflichtig sein, sondern bleiben wie gehabt
dort weiter gemeldet.

Interessant zu erfahren, wie hier die 2.WhgSt gehandhabt wird!


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