Auch Landtagsabgeordnete Steuerhinterzieher!

Himbim13 @, Montag, 09.06.2014 (vor 4019 Tagen) @ René

Meldepflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 werden ferner nicht begründet durch den Vollzug einer richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung, solange der Meldepflichtige für eine andere Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet oder der Aufenthalt nur von kurzer Dauer ist.

Das ist mir bekannt. Da aber die Wohnung in München, die ja als Verheirateter aus beruflichen Gründen, neben seiner Hauptwohnung in Bad Wiessee, von der 2.WhgSt befreit ist, stellt sich doch die Frage, wie ist diese Wohnung zu bewerten da er ja für die Dauer seiner Haft, seinen Beruf aus dieser Wohnung nicht ausüben kann.

Nicht etwa, dass ich dem Herrn Hoeneß noch etwas anhängen will. Mir ist dieser Mann viel sympathischer als diese Leute, die, Geistiges Eigentum klauen, sich Geburtstagsfeiern von über 100 000,00 € bezahlen lassen, sich selbst nicht an die Bauvorschriften halten, aber alles tun um andere Leute auszunehmen. Den Herrn macht Hoeneß man in allen Medien fertig. Wo sind aber die Medien mit ihren Meldungen zum Stand eines Verfahrens wegen begangenen Geheimnisverrates. Wo bleibt die Verfolgung eines Herrn, der laut eigenen Einlassungen von seinem Kultusminister wusste das dieser Steuern hinterzogen hatte. Aber in verantwortlicher Position Millionen in den Sand gesetzt hat. Dort schweigen diese angeblichen Unrechtsaufdecker. Was sind wir doch eine Bananenrepublik geworden.


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