Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?

Alfred @, Dienstag, 04.11.2014 (vor 3530 Tagen) @ Moosauge

Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung allein rechtfertigt keine Zweitwohnungsabgabe, man muss sie auch innehaben.

Wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Nebenwohnung tatsächlich nicht genutzt wurde, verstößt die Erhebung einer ZWA gegen Bundesrecht.

Allerdings stellt eine unterlassene Abmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die ggf. mit Bußgeld geahndet wird.

Das Finanzamt ist in Mainz nicht für die Erhebung der ZWA zuständig.


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