Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?

Schmunzel @, Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3523 Tagen) @ Moosauge

Am Ort Ihres Zweitwohnsitzes können Sie engagiert arbeiten und studieren.
Wählen und daher ein Amt anstreben können Sie dort jedoch nicht.
Siehe auch auf der ZWS-Seite einleitend:
"Die Zweitwohnungsteuer als politisches Paradoxon"

Ob Jemand die kulturellen Möglichkeiten nutzt oder (wie ich) diese gar nicht zu nutzen beabsichtigt, spielt bei der ZWS keine Rolle.
Es ist zu zahlen, ob es genutzt wird oder nicht.

Ein Stadtkämmerer hat mir gegenüber zugegeben, dass die Einnahmen der ZWS fest eingeplant sind, um Schulden abzubauen.
Dies und die von Ihnen genannten Punkte wären ja hehre Ziele.
Nur dann kann ich eben als Stadtkämmerer (Stadtrat) nicht gleichzeitig dies durch höhere Gehälter konterkarrieren. Oder durch überflüssige Ausgaben.

Konkret zur ZWS für Studenten wird auf der ZWS-Seite einleitend bemerkt:
"Studenten werden dagegen voll belastet, wenn sie über keine bzw. nur geringe Einnahmen verfügen. In Bezug auf das verhältnismäßig geringe Budget ist so eine Maßnahme als kritisch einzustufen."

In der Lektüre, an die Sie erinnerten findet sich u.a.:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Da ist die ZWS aber gerade ein Paradebeispiel dafür, dass da nicht alle gleich sind.
Beispiele:
Der verheiratete Pendler zahlt keine ZWS, der Ledige schon.
Der Erstwohnsitzler ist ein ZWS-technisch betrachtet "wertvollerer" Bürger als der Zweitwohnsitzler.
Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen(1 Haupt- und eine Nebenwohnung): Der Inländer zahlt ZWS und kann aber nicht wählen - beim EU-Ausländer ist es genau umgekehrt ...


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