Unentgeltliche Vermietung an Eltern

Svend, Freitag, 16.01.2015 (vor 3797 Tagen)

Hallo,
ich habe einige Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ich habe mir vor etwa 12 Jahren eine einfache Eigentumswohnung als Kapitalanlage sowie als Zubrot für meine Altersvorsorge gekauft. Da ich nicht selbst einziehen konnte habe ich meine Eltern gegen Zahlung der Nebenkosten einziehen lassen, zumal ich noch Wohnungsbauprämie für die Wohnung erhalten habe, was nur bei mietfreier Überlassung an die Eltern möglich ist. Diese Regelung haben wir auch nach Auslaufen der Wohnungsbauprämie beibehalten. Meine Eltern sind somit unentgeltliche Mieter der Wohnung und mit 1. und einzigem Wohnsitz dort gemeldet. Einen Mietvertrag haben wir nicht abgeschlossen, da wir dieses innerhalb der Familie nicht für nötig hielten. Ich selbst wohne in einem anderen Ort und bin dort mit einzigem Wohnsitz gemeldet. Auf Anschreiben der Gemeinde habe ich die vorstehenden Angaben gemacht. Nun soll ich rückwirkend für die Jahre 2010 - 2014 und natürlich auch 2015 ca. 3.ooo,-€ ZWS zahlen.
Nach Vorsprache bei der Gemeinde wurde die Steuer damit begründet, dass bei der Wohnung wegen der fehlenden Mieteinnahmen nicht von einer Kapitalanlage ausgegangen werden kann.
Die Satzung der Gemeinde lautet:
1. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.
2. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder verfügen kann.
3 Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.
4. Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung im vorstehenden Sinne innehat.
Meine Fragen:
1. Muss ich die ZWS zahlen?
2. Ist es besser einen Mietvertrag jetzt oder rückwirkend abzuschleßen?
3. Muss ich dem Finanzamt gegenüber die "Vermietung + Verpachtung" erklären, wenn ich nichts absetzen möchte?
4. Wie argumentiere ich gegenüber der Gemeinde?


Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar, da die Widerspruchsfrist bald abläuft.

Svend


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