Unentgeltliche Vermietung an Eltern

René ⌂ @, Freitag, 23.01.2015 (vor 3792 Tagen) @ Svend

Alfred hat das wichtigste schon gesagt. Natürlich hat die Kommune mit ihrer Aussage recht, der Ausnahmetatbestand zur Befreiung würde nicht greifen. Aber da du die Wohnung nicht innehast, greift schon der Tatbestand zur Besteuerung nicht.

Eine Ergänzung zu Alfred: deine Eltern sind hoffentlich korrekt gemeldet, sonst könnte hier die Kommune durchaus Anlass zum Zweifel haben.


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