Unentgeltliche Vermietung an Eltern

Rebell @, Samstag, 17.01.2015 (vor 3644 Tagen) @ Svend

Ich habe mir vor etwa 12 Jahren eine einfache Eigentumswohnung als Kapitalanlage sowie als Zubrot für meine Altersvorsorge gekauft. Da ich nicht selbst einziehen konnte habe ich meine Eltern gegen Zahlung der Nebenkosten einziehen lassen, zumal ich noch Wohnungsbauprämie für die Wohnung erhalten habe, was nur bei mietfreier Überlassung an die Eltern möglich ist.

Es müsste schon genügen als Nachweis, da die Eltern die Nebenkosten als Mietzahlung übernommen hatten - Beleg vorlegen - als Beweis!

Wie verhält es sich denn mit den Eltern, diese sind doch dort mit Erstwohnsitz gemeldet?
Somit sind dies auch Innehaber - und nicht der Eigentümer?

Wenn diese Stadt sooo vorgehen möchte, ja dann müsste jeder Besitzer, der eine Wohnung vermietet - egal wie hoch die Miete angesetzt ist- zur Zweitwohnungssteuer veranlagt werden!

Der Name dieser Stadt wäre sehr interessant öffentlich zu bekunden!

Meine Eltern sind somit unentgeltliche Mieter der Wohnung und mit 1. und einzigem Wohnsitz dort gemeldet.

Einen Mietvertrag haben wir nicht abgeschlossen, da wir dieses innerhalb der Familie nicht für nötig hielten

Wozu auch?

Nach Vorsprache bei der Gemeinde wurde die Steuer damit begründet, dass bei der Wohnung wegen der fehlenden Mieteinnahmen nicht von einer Kapitalanlage ausgegangen werden kann.

Wo steht denn geschrieben, dass die Zweitwohnungssteuer von der Kapitalanlage abhängig sei?

Das geht doch die Kommune einen nassen Staub an?

Die Satzung der Gemeinde lautet:
1. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Solche Fälle sind sehr interessant und bestätigen dabei wie raffgierig manche Kommunen sich benehmen - es bestätigt allerdings auch, dass die betreffenden Sachbearbeiter total überfordert sind- es fehlt am nötigen Sachverstand - es fehlt an Ausbildung - denn ein kommunaler Sachbearbeiter ist noch lange nicht in der Lage Steuerrelevante Zusammenhänge zu überblicken - es müssten die Kommunen zu solchen Aufgaben Fachkräfte einstellen die eine Ausbildung im Steuer- und Finanzwesen beherrschen.

Weshalb hat man denn die Zweitwohnungssteuereinführung begründet?

Eindeutig wird immer angeführt, dass man von Innehabern einer Zweitwohnung ( Nebenwohnung) keinerlei Zuwendungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich geregelt sei und deshalb zur Unterhaltung der Infrastruktur mit diesen Zweitwohnungen benachteiligt sei.

Im geschilderten Fall bekommt doch die Kommune für die beiden Eltern, welche dmit Erstwohnsitz gemeldet sind wesentlich höhere Zuwendungen aus dem kommunalen Finanzausgleich - all die Jahre - wie die läpische Summe der Zweitwohnungssteuer!!!

Das sind in der Regel etwa € 1000.- pro Erstwohnsitzbürger- genau aus diesem Grunde sind Kommunen bestrebt möglichst viele Erstwohnsitzbürger im KFAG nachweisen zu können.

Bitte bitte nennen Sie doch den Namen dieser Kommune (Stadt) und möglichst auch den Namen des Sachbearbeiters, dieser müsste samt Bürgermeister in die Wüste geschickt werden - aber zumindest in der Presse als ................ an den Pranger gestellt werden.

Genau solche Fälle sammelt der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. (fffbayern@gmx.net)um Beweise zu liefern, dass dringend der kommunale Finanzausgleich bundesweit reformiert werden müsste, damit solche Situationen künftig nicht mehr erforderlich sind Bürger zu verarschen.

Solange die Bürger solche Querlen über sich ergehen lassen, wird sich allerdings auch nichts ändern!!!


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