Unentgeltliche Vermietung an Eltern
1. Du bist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig, denn Du hast diese Wohnung nicht inne. Die Stadt kennt den Unterschied zwischen Eigentümer und Inhaber nicht. Du bist Eigentümer der Wohnung, Inhaber sind Deine Eltern, denen Du die Wohnung unentgeltlich überlassen hast. Sie haben – wie Mieter –hinsichtlich der Wohnung die Verfügungsbefugnis.
2. Ein schriftlicher Mietvertrag – auch mit einer Miete von 0 Euro ist sicher hilfreich, denn Behörden und Gerichte lieben Schriftliches. Zwingend notwendig ist ein schriftlicher Mietvertrag aber nicht. Bei Bedarf lässt sich mit den Eltern ja wohl ab Kaufdatum immer noch einer erstellen.
3. Dem Finanzamt ist das schnuppe, wenn Du keine Mieteinnahmen hast und nichts steuermindernd geltend machen willst.
4. Die Begründung der Stadt, wegen fehlender Mieteinnahmen sei die Wohnung nicht als Kapitalanlage anzusehen, greift nicht, da Du nicht Inhaber der Wohnung bist. Inhaber der Wohnung sind Deine Eltern, denen Du sie unentgeltlich nicht nur zum tatsächlichen Bewohnen, sondern auch mit der Verfügungsbefugnis eines Mieters überlassen hast. Du bist daher nicht steuerpflichtig. Zu den Begriffen des Innehabens, Überlassens und Wohnen vgl. BVerwG Urteile vom 03.05.2009 –9 C 6.08, 9 C 7.08 und 9 C 8.08.
Inhaltlich müsste das für einen Widerspruch ausreichen. Möglich, dass die Stadt auf dem Passus „oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder“ um die Ecke kommt. Das geht aber auch an der Sache vorbei. Sollte die Stadt den Widerspruch zurückweisen (womit ich eigentlich rechne), solltest Du den Weg zum Gericht nicht scheuen- er müsste zum Ziel führen.
Sonstiges:
Solltest Du weitere Fragen haben/Formulierungshilfen brauchen, wäre der Name der Stadt hilfreich (ggf. per Mail direkt an mich).
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Svend,
16.01.2015
- Unentgeltliche Vermietung an Eltern - Alfred, 16.01.2015
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