Unentgeltliche Vermietung an Eltern

Alfred @, Samstag, 17.01.2015 (vor 3797 Tagen) @ Rebell

Wie verhält es sich denn mit den Eltern, diese sind doch dort mit Erstwohnsitz gemeldet?
Somit sind dies auch Innehaber - und nicht der Eigentümer?

Diese Schlussfolgerung ist falsch. Die melderechtliche Registrierung sagt nichts über das Innehaben aus.

...dann müsste jeder Besitzer, der eine Wohnung vermietet - ...

Hier muss es Eigentümer heißen.

Wo steht denn geschrieben, dass die Zweitwohnungssteuer von der Kapitalanlage abhängig sei? Das geht doch die Kommune einen nassen Staub an?

Das ist ja wohl daneben, denn eine Wohnung als Kapitalanlage ist per Definition keine Zweitwohnung.

... um Beweise zu liefern, dass dringend der kommunale Finanzausgleich bundesweit reformiert werden müsste, ...

Das wird sich mit der Zweitwohnungsteuer nicht beweisen lassen und eine notwendige Änderung beim kommunalen Finanzausgleich wird an der ZWSt nichts ändern. Was u.a. daran liegt, dass das Argument des fehlenden finanziellen Ausgleichs für genutzte Infrastruktur ein vorgeschobenes ist.


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