Unentgeltliche Vermietung an Eltern

Alfred @, Freitag, 23.01.2015 (vor 3791 Tagen) @ René

Eine Ergänzung zu Alfred: deine Eltern sind hoffentlich korrekt gemeldet, sonst könnte hier die Kommune durchaus Anlass zum Zweifel haben.

Svend schreibt:

Meine Eltern sind somit unentgeltliche Mieter der Wohnung und mit 1. und einzigem Wohnsitz dort gemeldet.

Ich habe "mit 1. und einzigem Wohnsitz dort gemeldet" verstanden als: sind mit alleiniger Wohnung registriert.


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