Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Melderechtlich
- ist das Mieten einer Wohnung bedeutungslos, wenn die Wohnung nicht auch zum Wohnen genutzt wird,
- wenn „Wohnung ... verlassen“ bedeutet, dass Du aus der Bochumer Wohnung ausgezogen bist, scheint deswegen hier eine Ordnungswidrigkeit vorzuliegen. Richtig wäre dann die Registrierung mit alleiniger Wohnung in Mönchengladbach.
Sollte die Wohnung in Bochum durch Dich doch noch (wenn auch zeitlich weniger als die in M.) genutzt werden, wäre sie als Nebenwohnung zu registrieren. Zweitwohnungsteuer wird in voller Höhe fällig, so lange die Söhne nicht als deren Inhaber anzusehen sind
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kaempfer-natur,
21.02.2019
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Alfred,
22.02.2019
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kaempfer-natur,
25.02.2019
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Alfred,
25.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt - kaempfer-natur, 26.02.2019
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Alfred,
25.02.2019
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kaempfer-natur,
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René,
25.02.2019
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kaempfer-natur,
26.02.2019
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Alfred,
26.02.2019
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René,
26.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt - Alfred, 27.02.2019
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René,
26.02.2019
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Alfred,
26.02.2019
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kaempfer-natur,
26.02.2019
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Alfred,
22.02.2019