Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Familie heißt nicht nur Ehepartner. Hier Kinder.
Und BMG §22, Bestimmung der Hauptwohnung, Abs. 1 lautet:
„Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.“
Alternative 1 greift also auch melderechtlich nicht, wenn der Einwohner nicht verheiratet ist.
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- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt -
kaempfer-natur,
21.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt -
Alfred,
22.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt -
kaempfer-natur,
25.02.2019
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Alfred,
25.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt - kaempfer-natur, 26.02.2019
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Alfred,
25.02.2019
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kaempfer-natur,
25.02.2019
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René,
25.02.2019
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kaempfer-natur,
26.02.2019
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Alfred,
26.02.2019
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René,
26.02.2019
- Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt - Alfred, 27.02.2019
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René,
26.02.2019
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Alfred,
26.02.2019
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kaempfer-natur,
26.02.2019
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Alfred,
22.02.2019