Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt
Kann man dann davon ausgehen, dass sie als deren Inhaber anzusehen sind?
Wenn sie als Mitmieter eingetragen sind: ja.
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kaempfer-natur,
21.02.2019
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Alfred,
22.02.2019
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kaempfer-natur,
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René,
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22.02.2019