Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt

kaempfer-natur, Montag, 25.02.2019 (vor 2319 Tagen) @ Alfred

Erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Nun habe ich noch diesbezüglich die Frage, ob es relevant ist, dass die Söhne in der Mietbescheinigung mit eingetragen sind. Kann man dann davon ausgehen, dass sie als deren Inhaber anzusehen sind?


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