Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt

Alfred @, Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ kaempfer-natur

Von der 1. Variante rate ich ab. Melderechtlich wird eine Nebenwohnung in Mönchengladbach kaum durchgehen, dazu müsste man gem. Bundesmekdegesetz verheiratet sein. Zweitwohnungsteuerechtlich führt sie direkt zur Zahlungspflicht:

Auszug aus der Satzung
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung im Sinne des Absatzes 3, die
1. dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ... dient,
...
§ 4 Steuerbefreiung
Der Zweitwohnungssteuer unterliegen solche Wohnungen nicht,
...
3. die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen im Gebiet der Stadt Mönchengladbach innehaben, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. ...


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