Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt

René ⌂ @, Dienstag, 26.02.2019 (vor 2133 Tagen) @ Alfred

Von der 1. Variante rate ich ab. Melderechtlich wird eine Nebenwohnung in Mönchengladbach kaum durchgehen, dazu müsste man gem. Bundesmekdegesetz verheiratet sein. Zweitwohnungsteuerechtlich führt sie direkt zur Zahlungspflicht

Familie heißt nicht nur Ehepartner. Hier Kinder.

Aber du hast Recht: die Steuerbefreiung würde nicht greifen.

Zum Untermietvertrag: Er muss zustimmen - oder konkrete Gründe benennen.


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