Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt

René ⌂ @, Montag, 25.02.2019 (vor 1859 Tagen) @ kaempfer-natur

Da ergeben sich zwei verschiedene Szenarien:

* Man kann das mit den Söhnen durchaus als Familie und den Schwerpunkt der Familie dann in Bochum belassen. Da die weitere Wohnung beruflich veranlasst ist, würde es in M'glattbach keine Steuer fällig werden. Dazu müsstest du in Bochum allerdings noch wohnen (also gewisse Möbel und Einrichtungsgegenstände da haben plus Schlüssel).
* Man kann auch die Wohnung untervermieten. Der Vermieter muss dem zustimmen, außer er hat konkrete Gründe gegen die Söhne. Dann bist du melderechtlich - wie Alfred schreibt - raus. (ProTipp: Untermietzuschlag ist nicht zulässig. Die Änderung der Lebensumstände haben sich ja erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages ergeben).


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