Keine Aufforderung zur Zahlung der Zweitwohnsteuer bekommen

Kommunalfreund @, Freitag, 06.12.2019 (vor 1575 Tagen) @ Möwe84

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich doch mal da anrufen?

Man sollte es vermeiden "schlafende Hunde zu wecken"

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar!
Danke!

Abwarten was noch alles kommt, wenn ein Steuerbescheid ausgestellt ist - besteht innerhalb von 4 Wochen die Möglichkeit einen Widerspruch zu verfassen und übermitteln.
Es könnte ja auch sein, dass diese Satzung rechtswidrig ist und damit der Bescheid ungültig ist.
Das BverwG hat jüngst klare Aussage getroffen - mit rechtswidrigen Satzungen wird künftig so manche Kommune enorme Probleme bekommen - die Zweitwohnungssteuer geht in die Richtung wegen nichtiger Satzungen "Auslaufmodell"


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